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   BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71   

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https://dejure.org/1973,215
BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71 (https://dejure.org/1973,215)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1973 - V ZR 2/71 (https://dejure.org/1973,215)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1973 - V ZR 2/71 (https://dejure.org/1973,215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Vorlage - Vorlage von Urkunden - Vorlagepflicht im Prozeß - Vorlegungsantrag - Vorlegungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 422
    Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 275
  • NJW 1973, 1278
  • MDR 1973, 659
  • DNotZ 1973, 603
  • ZMR 1973, 268
  • DVBl 1973, 790
  • BauR 1973, 297
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung

    Ein solcher setzte voraus, dass konkret die Vorlage einer bestimmten Urkunde zu einem bestimmten Beweisthema beantragt wird (vgl. BGH V ZR 2/71, WM 1973, 644, juris Rn. 45; Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 432 Rn. 2).
  • BGH, 15.06.2023 - V ZB 5/22

    Änderung einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer (hier: Aufhebung des

    Lediglich in dem hier nicht vorliegenden Fall der Übertragung des Eigentums durch den vorkaufspflichtigen Eigentümer aufgrund eines Vorkaufsfalls schon vor Vertragsschluss beginnt der Schutz nach dem Sinn und Zweck der dinglichen Belastung nach § 1098 Abs. 2 BGB bereits mit der Begründung des Vorkaufsrechts (vgl. Senat, Urteil vom 26. Januar 1973 - V ZR 2/71, BGHZ 60, 275, 294).

    Eine Erstreckung des Vormerkungsschutzes auf die Zeitspanne, in der das Vorkaufsrecht noch nicht ausübbar gewesen ist, würde zu einer nicht gerechtfertigten Sperre des Grundbuchs aller mit einem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücke bzw. Wohnungseigentumsrechte führen (vgl. Senat, Urteil vom 26. Januar 1973 - V ZR 2/71, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2016 - 21 U 109/15

    Begriff der Rechtsnachfolge i.S. von § 266 Abs. 1 S. 1

    Selbst wenn berücksichtigt wird, dass in Ausnahmefällen, wie dem, der der von der Beklagten im Berufungsverfahren angeführten Entscheidung des BGH vom 26.01.1973 (BGH Urteil, Az.: V ZR 2/71, zitiert nach juris) zugrunde lag (in jenem Verfahren hatte der vorkaufsverpflichtete Eigentümer sein Eigentum bereits vor Abschluss des Kaufvertrages übertragen), der Vormerkungsschutz schon vor dem Abschluss des Kaufvertrages als Vorkaufsfall bestehen kann, ändert dies nichts an der Reichweite des Vormerkungsschutzes.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 3 S 13/94

    Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts: Ausübungsvoraussetzungen zB

    Der Gemeinde ist der Inhalt des Vertrags unter Hinweis auf das Vorkaufsrecht und den Zweck der Vorlage mitzuteilen, insbesondere wenn die Vorlage in anderem Zusammenhang an eine nicht zur Ausübung des Vorkaufsrechts zuständige Dienststelle erfolgt (BGH, Urt. v. 26.01.1973, BGHZ 60, 275 = NJW 1973, 1278; Roos a.a.O. § 28 RdNrn. 3 u. 5; Dyong a.a.O. § 28 RdNr. 3).

    Dies gilt auch dann, wenn die für die Erteilung der Genehmigung zuständige Behörde eine Dienststelle der vorkaufsberechtigten Gemeinde ist, da diese insoweit keine eigenen Ermittlungen anzustellen braucht (vgl. zu alledem BGH, Urt. v. 20.02.1957, BGHZ 23, 342 = NJW 1957, 830; vom 15.06.1960, BGHZ 32, 375 = NJW 1960, 1805 (1808); vom 29.09.1972, BRS 25 Nr. 100; vom 03.06.1966, WM 1966, 891; vom 26.01.1973 BGHZ 60, 275 = NJW 1973, 1278 sowie Beschluß vom 30.06.1994, NVwZ 1995, 101; Roos a.a.O. § 28 RdNrn.

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2002 - 8 LA 136/02

    Ausübung; Bundesland; Frist; Grundstück; Grundstückskaufvertrag;

    Eine Mitteilung im Sinne des § 510 Abs. 1 BGB liegt nämlich dann nicht vor, wenn für den Vorkaufsberechtigten nicht erkennbar ist, dass der Kaufvertrag auch wegen des Vorkaufsrechts vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1973 - V ZR 2/71 - BGHZ 60, 275 (288); Münchener Kommentar, BGB, 2. Aufl., § 510 Rn. 5).

    Daher kann die Übersendung eines Kaufvertrags zum Zwecke der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung nur dann als Mitteilung im Sinne des § 510 Abs. 1 BGB angesehen werden, wenn darauf hingewiesen wird, dass der Vertrag auch wegen des Vorkaufsrechts vorgelegt wird (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1973, a.a.O.).

    Dafür spricht nicht zuletzt, dass ohne einen derartigen Hinweis für das Fachamt des Beklagten, das mit der Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung befasst ist, keine Veranlassung besteht, den Vertrag an die untere Naturschutzbehörde, die das Vorkaufsrecht für das Land Niedersachsen nach § 48 Abs. 3 Satz 1 NNatSchG ausübt, weiterzuleiten (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1973, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 23.08.2012 - W 5 K 11.841

    Vorkaufsrecht; Frist; Mitteilung des Käufers; mündliche Mitteilung; Ermessen

    Auch der BGH, auf dessen Grundsatzentscheidungen vom 8. April 1959 Nr. V ZR 136/57 (MDR 59, 649) und vom 26. Januar 1973 Nr. V ZR 2/71 (NJW 73, 1278) in der Literatur verwiesen wird, geht nicht davon aus, dass an eine mündliche Mitteilung keine Anforderungen gestellt werden müssten.

    Im Urteil vom 26. Januar 1973 (a.a.O.) stellt der BGH fest, die Vorlage eines Grundstückskaufvertrags im Zusammenhang mit anderweitiger Bearbeitung des Vertrages an eine nicht zur Ausübung des Vorkaufsrechts befugte Dienststelle der Gemeinde sei keine Mitteilung i.S. des seinerzeitigen § 24 Abs. 4 BBauG, wenn diese Dienststelle nicht zugleich auf das Vorkaufsrecht und den weiteren Zweck der Vorlage hingewiesen wird.

  • BGH, 17.11.1987 - IVa ZR 105/86

    Kündigung der Feuerversicherung wegen Eintritts mehrerer Großschäden

    Diese Ablehnung der Aussetzung ist grundsätzlich nicht revisibel (BGH Urteile vom 1. April 1954, III ZR 296/54 = LM ZPO § 252 Nr. 1; vom 26. Januar 1973, V ZR 2/71 = ZMR 1973, 268, 269).

    Der Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit sind in der Revisionsinstanz aber enge Grenzen gesetzt (RGZ 121, 166, 167; BGH LM ZPO § 148 Nr. 4 und 5; Urteil vom 26. Januar 1973 aaO).

  • VG Sigmaringen, 18.11.2016 - 6 K 2177/14

    Anspruch auf Erteilung eines Negativzeugnisses und Untersagung des

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 26. Januar 1973 - V ZR 2/71 -, BGHZ 60, 275) reicht die Vorlage des Vertrags an eine zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht befugte Dienststelle zum Zwecke anderweitiger Bearbeitung, wie hier der landwirtschaftsrechtlichen Genehmigung, jedenfalls dann nicht aus, wenn diese Dienststelle auf das Vorkaufsrecht und den weiteren Zweck der Vorlage des Vertrags nicht hingewiesen wurde.
  • BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71

    Beweislastregeln - Beurteilung des Verschuldens - Verschulden - Sorgfaltspflicht

    Der Rüge ist indessen schon deshalb der Erfolg zu versagen, weil die Ablehnung eines Aussetzungsantrages, wie sich aus den §§ 252, 548, 567 Abs. 3 ZPO ergibt, keiner Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, und zwar auch dann nicht, wenn sie, wie hier, nicht durch besonderen Beschluß, sondern erst im Berufungsurteil ausgesprochen wird (Urteile des Senats vom 26. Januar 1973, V ZR 2/71, S. 8, in BGHZ 60, 275 insoweit nicht abgedruckt, und vom 2. März 1973, V ZR 57/71, S. 16 f, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Soweit die Revision den Rechtsstreit jetzt in der Revisionsinstanz ausgesetzt haben möchte, kann dahinstehen, ob und unter welchen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen eine solche Maßnahme zulässig wäre (vgl. dazu das angeführte Urteil vom 26. Januar 1973, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 10.05.2012 - 2 A 340/11

    Ausübungsfrist; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Kenntnis; Naturschutzgebiet;

    Die Vorlage des Vertrags an eine zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht befugte Dienststelle zum Zwecke anderweitiger Bearbeitung, wie hier, genügt jedenfalls dann nicht, wenn diese Dienststelle auf das Vorkaufsrecht und den weiteren Zweck der Vorlage des Vertrags nicht hingewiesen wird (ausdrücklich Nds. OVG, Beschluss v. 31.10.2002 - 8 LA 136/02 - ; BGH, Urteil v. 26.1.1973 - V ZR 2/71 - BGHZ 60, 275).
  • VG Stade, 21.09.2022 - 1 A 1240/19
  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 80/83

    Teilnahme des Bürgen am Konkurs über das Vermögen des Hauptschuldners

  • OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05

    Fristablauf: Übermittlungsrisiko bei Versendung eines Schriftsatzes

  • BGH, 30.06.2000 - V ZR 116/99

    Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechts

  • BGH, 07.03.1975 - V ZR 92/73

    Fortgelten vorkonstitutioneller Ermächtigungen nach Inkrafttreten des

  • OLG München, 01.02.2013 - 34 Wx 453/12

    Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis bei fehlender Zustimmung des Dritten zur

  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 14 ZB 18.2060

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

  • BayObLG, 01.08.2000 - 2Z BR 57/00

    Eintragung eines Vorkaufsrechts nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz im

  • VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht; untere Naturschutzbehörde;

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 3/98

    Antrag auf Aufhebung eines Bescheids zur Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem

  • BVerwG, 20.09.1988 - 1 B 122.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfahrensrüge betreffend

  • BGH, 23.03.1976 - 5 StR 82/76

    Wirtschaftlicher Wert eines auf öffentlichem Recht beruhenden gesetzlichen

  • AG Lörrach, 27.12.1979 - UR II 31/79

    Kostenübernahme durch die Staatskasse; Ausübung des Vorkaufsrechts ;

  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 112/84

    Erklärung der Erledigung der Hauptsache im Revisionsrechtszug - Kostenverteilung

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